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vernetzen.koordinieren.fördern.

Kultur in Spitze und Breite fördern und den Bürger:innen vor Ort nahe bringen, kulturelle Teilhabe im Sinne einer lebenslangen kulturellen Bildung und eines offenen, nachhaltigen Dialoges gewährleisten und die Außenwahrnehmung von Kunst und Kultur in den Regionen erhöhen – das sind die maßgeblichen Ziele des Regionalen Kultur Programms NRW. Darüber hinaus zielt das Programm auch auf die Entwicklung und Stärkung von Kooperationsmodellen mit anderen Bereichen, zum Beispiel mit der Jugendarbeit, der Wirtschaft, der Stadtentwicklung oder dem Tourismus, ab.

Auf diese Weise zahlt das RKP seit 25 Jahren auf die seit diesem Jahr im Kulturgesetzbuch des Landes Nordrhein-Westfalen festgeschriebene Förderung der kulturellen Infrastruktur als Grundlage einer sich fortentwickelnden Kulturlandschaft ein.

Nachfolgend stellen wir diese interessante Fördermöglichkeit bezüglich der Kriterien und der Vorgangs näher vor. Wenn Ihnen das sehr komplex erscheint: Kein Problem! Melden Sie sich einfach bei uns in der Beratungsstelle und wir begleiten Sie durch den kompletten Prozess.

Förderkriterien:

Damit Ihr Projekt durch das Regionale Kultur Programm NRW gefördert werden kann, müssen die nachfolgenden Kriterien berücksichtigt werden.

  • Mindestens drei Kooperationspartner:innen aus mindestens zwei Gemeinden oder Städten entwickeln inhaltlich gleichberechtigt ein Projekt und führen es gemeinsam durch.
  • Weitere Partner:innen, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen, sind erwünscht.
  • Marketingmaßnahmen sind ein erkennbarer Bestandteil des Projekts, an denen sich alle Partner:innen beteiligen.
  • Das Projekt nimmt Bezug auf die Leitthemen der jeweiligen Kulturregion.
  • Das Projekt zeichnet sich durch eine hohe künstlerische bzw. kulturfachliche Qualität und Innovationscharakter aus und fördert die kulturelle Teilhabe.
  • Bei Netzwerk-Projekten sind Kooperation und Zusammenarbeit besonders stark ausgeprägt.

Der Fördersatz liegt bei maximal 50%.

Ihr Weg zur Projektförderung:

1. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns, dem Kulturbüro, auf und lassen Sie sich beraten. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf der Seite. Ein Beratungsgespräch ist Voraussetzung für die Projektförderung.

2. Beantragen Sie dann die Fördermittel mit dem Projekt-Datenblatt online bis zum 30. September.

3. Ein regionales Gremium berät über die eingereichten Förderanträge und teilt dem Kulturbüro seine Empfehlungen mit.

4. Das Kulturbüro benachrichtigt die Antragsteller:innen über die Förderempfehlung bzw. Nachqualifizierung.

5. Bei Förderempfehlung: Reichen Sie bis zum 30. November Ihren Zuwendungsantrag bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg ein.

6. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW entscheidet über den Antrag.

7. Nach Freigabe des Landeshaushaltes ist eine Bewilligung der Fördermittel möglich.

8. Die Bezirksregierung stellt den Antragsteller:innen den Bewilligungsbescheid aus.

 

Der Weg zum Antrag in der Übersicht

Sie haben Fragen zum Förderantrag?

Wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartner/-innen für das Regionale Kultur Programm:

Formulare zum Download

Hier finden Sie die wichtigsten Formulare, die Sie für eine Antragsstellung benötigen, zum Download.